Verein
Stand: 04/23Geschäftsstelle
SC Falke Saerbeck 1924 e.V.
Lindenstraße 40
48369 Saerbeck
Öffnungszeiten
Dienstag 18:00 – 20:00 Uhr
Die Geschäftsstelle hilft bei An- und Abmeldungen | Spartenwechsel | Adressenänderung | Kontoänderung | Stempel Bonushefte | Unfallmeldung | etc..
Vorstand
Der geschäftsführende Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Personen, die gleichberechtigt sind.
Matthias Ahmann
Alfred Wennemann
Stefan Kordes
André Hansmeier
Henrik Schräer
Dokumente & Downloads
Vereinssatzung
Präambel
Der SC Falke Saerbeck 1924 e.V. gibt sich folgendes Leitbild, an dem sich das Vereinsleben und die Arbeit der Organe, der Amts- und Funktionsträger sowie aller sonstigen Mitarbeiter orientieren:
Der Verein ist parteipolitisch und religiös neutral. Er vertritt den Grundsatz religiöser, welt-anschaulicher und ethnischer Toleranz und Neutralität. Der Verein wendet sich gegen Intoleranz, Rassismus und jede Form von politischem Extremismus.
Der Verein tritt für einen doping- und manipulationsfreien Sport ein.
Der Verein, seine Amtsträger und Mitarbeiter bekennen sich zu den Grundsätzen eines umfassenden Kinder- und Jugendschutzes und treten für die körperliche und seelische Unversehrtheit und Selbstbestimmung der anvertrauten Kinder und Jugendlichen ein.
Der Verein fördert die Inklusion behinderter und nicht behinderter Menschen und die Integration von Menschen mit Zuwanderungshintergrund. Er verfolgt die Gleichstellung der Geschlechter.
Beitragsordnung
Die Beitragssätze im SC-Falke sind zurzeit wie folgt festgesetzt:
Altersgruppe: | Beitrag monatlich: | Beitrag vierteljährlich: | Beitrag jährlich: |
1 bis 13 Jahre | 4,00 € | 12,00 € | 48,00 € |
14 bis 17 Jahre | 5,00 € | 15,00 € | 60,00 € |
18 Jahre und älter | 6,50 € | 19,50 € | 78,00 € |
Für Familien gilt ein Höchstbeitrag von zur Zeit 156,00 € pro Jahr (VJ 39,00 €). Zur Familie zählen hierbei Eltern und Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Die Pflicht der Beitragszahlung beginnt mit dem Monat des Beitritts.
Ansonsten werden die Beiträge im Einzugsverfahren vierteljährlich fällig, und zwar am: 01. Februar / 01. Mai / 01. August / 01. November
Rechnungsstellung erfolgt halbjährlich am 01. Februar und am 01. August mit einem Zuschlag von 1,50 € pro Rechnung.
Der Höchstbeitrag gilt nicht für Abteilungszuschläge!
Abteilungszuschläge werden zusammen mit den Grundbeiträgen fällig. Sie werden wie folgt erhoben:
Abteilungszuschläge:
Altersgruppe ( 0 – 17 Jahre) | Altersgruppe (18 Jahre u. älter) | |
Abteilung: | Abteilungszuschlag: | Abteilungszuschlag: |
monatlich: vierteljährlich: | monatlich: vierteljährlich: | |
Fußball | 3,50 € 10,50 € | 5,00 € 15,00 € |
Karate | 8,00 € 24,00 € | 10,00 € 30,00 € |
Laufen / Leichtathletik | 1,00 € 3,00 € | 1,00 € 3,00 € |
Eltern-Kind; Kinderturnen | 3,00 € 9,00 € | |
Schach | 1,50 € 4,50 € | 2,00 € 6,00 € |
Trampolin | 4,00 € 12,00 € | 6,00 € 18,00 € |
Tanzen | 4,00 € 12,00 € | 6,00 € 18,00 € |
Volleyball | 2,00 € 6,00 € | 3,50 € 10,50 € |
Kunstrasenumlage | 0,50 € 1,50 € | |
TaekWonDo/ Thai Boxen | 15,00 € 45,00 € | |
Resilienztraining | 10,00 € 30,00 € |
Die Abteilung Tennis hat abteilungsinterne Sonderregelungen.
Neuer Abteilungszuschlag Handball, gültig ab: 01.04.2013
Alter: 0-14 = 4,00 EUR Abteilungszuschlag
Alter: 15-17 = 5,00 EUR Abteilungszuschlag
Alter: 18-24 = 5,50 EUR Abteilungszuschlag
Ab 25 = 7,50 EUR Abteilungszuschlag
Stand: 02.12.2024
Beitrittserklärung
Hier finden Sie die Beitritts- und Datenschutzerklärung unseres Vereins.
Bitte laden Sie sich das Dokument herunter, füllen es aus und werfen es unterschrieben in den Briefkasten unseres Vereins oder geben es dem zuständigen Trainer zur Weitergabe.